26.01.2019 | Mike Riegler

Künstliche Intelligenz und Due Diligence

Aktuelles Stichwort

Virtuelle Datenräume sind heute Standard. Jetzt hoffen M&A-Player auf den nächsten Schritt: die Künstliche Intelligenz (KI). Eine intelligente Software analysiert unstrukturierte Datensätze auf Optionen und Risiken, um eigenständig Lösungen vorzuschlagen. Davor müssen jedoch vom Menschen – mindestens ebenso intelligente – Ziele definiert und die Software auf diese Ziele hin „trainiert“ werden.

KI hilft beim Durchforsten vieler Dokumente. Bei der Financial Due Diligence sind Bilanzen und Erfolgsrechnungen immer ähnlich aufgebaut, also optimal fürs maschinelle Lernen. Ebenso bei der Legal Due Diligence: Hier werden große Datenmengen geprüft, die nicht aus den Jahresabschlüssen entnommen werden können, sondern mit internen und externen Reports abzugleichen sind. Die intelligente Software „lernt“ Formulierungen, Regeln und Zusammenhänge, um dann die gesuchten Klauseln anhand verschiedenster Parameter zu identifizieren. Je mehr Input die Software kennt, umso besser der Output.

Die KI analysiert also alle relevanten Informationen vor einer M&A-Transaktion. Aber das ist nicht der einzige Vorteil. Sie entlastet vor allem auch den Menschen und schafft damit Ressourcen für neue Aufgaben. Derzeit wird der Markt von neuen Anbietern nahezu überschwemmt. Die große Herausforderung für die Branche wird daher sein, in naher Zukunft den für sie geeigneten Datenraum der nächsten Generation zu identifizieren: intelligent, individualisierbar und intuitiv zu bedienen.

triangle_left Vorherige
Impact M&A: Wirkungsorientierte M&A-Strategien
Nächste triangle_right
M&A als Erfolgsfaktor für Familienunternehmen

Das könnte Sie auch interessieren

07 Oct 2026
M&A Review Articles M&A fusionskontrolle Law
Neue Leitlinien zur EU-Fusionskontrollverordnung: Mehr Raum für Wettbewerbsvorteile - und Interventionen?
Fast 20 Jahre nach der letzten umfassenden Überarbeitung präsentiert die Europäische Kommission neue Leitlinien für die EU-Fusionskontrollverordnung, die den Prüfungsrahmen für die Beurteilung von Zusammenschlüssen konkretisieren. Nach der Veröffentlichung des Entwurfs im April 2026 sollen die Leitlinien noch in diesem Jahr finalisiert werden. Die gesetzlichen Regeln bleiben unverändert. Der Entwurf fasst vielmehr die bisherige Prüfungspraxis der Kommission zusammen und benennt ihre künftigen Prioritäten. Insbesondere sehen die neuen Leitlinien vor, dass die Kommission ein breiteres Spektrum an Wettbewerbsparametern berücksichtigen und möglichen wettbewerbsfördernden Wirkungen von Zusammenschlüssen größeren Raum einräumen wird. Zudem will die Kommission ein deutlich breiteres Arsenal möglicher Schadenstheorien prüfen. Damit will sie die Freigabe wettbewerbsfördernder Zusammenschlüsse und das Wachstum europäischer Unternehmen erleichtern - ob dies gelingt, wird jedoch von ausgewogenen Beweisstandards und der praktischen Anwendung der Leitlinien abhängen.