Wettbewerbsbehörden aus Deutschland, Großbritannien und Australien verständigen sich auf gemeinsame Erklärung zur Fusionskontrolle
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Das Bundeskartellamt, die britische Wettbewerbsbehörde Competition and Markets Authority (CMA) und die australische Behörde Australian Competition and Consumer Commission (ACCC) haben sich heute auf eine gemeinsame Erklärung zur Fusionskontrolle verständigt. In der gemeinsamen Erklärung spiegelt sich das gemeinsame Verständnis der drei Behörden wider, dass eine konsequente Durchsetzung der Fusionskontrolle der Schlüssel zum Erhalt von Wettbewerb und Vielfalt ist. Die Leiter der drei Behörden, Andreas Mundt (Präsident des Bundeskartellamts), Andrea Coscelli (Leiter der CMA) und Rod Sims (Vorsitzender der ACCC), trafen sich virtuell, um über gemeinsame Herausforderungen für die Fusionskontrolle, wie etwa die Digitalwirtschaft, die Globalisierung und die Auswirkungen der COVID-19 Pandemie, zu diskutieren.

In der gemeinsamen Erklärung bringen die drei Behörden ihre Einigkeit über die Grundsätze einer wirksamen Fusionskontrolle zum Ausdruck. Mit diesem Instrument zur proaktiven Wahrung von offenen Märkten und Vielfalt können Wettbewerbsbehörden Schaden für Verbraucher verhindern, bevor er entsteht. Wettbewerb erhöht das Vertrauen der Verbraucher in die Märkte, sorgt für das Funktionieren von Marktwirtschaften und fördert den wirtschaftlichen Wohlstand durch niedrige Preise, Auswahlmöglichkeiten, Qualität und Innovation. Gleichzeitig sind Unternehmen im Wettbewerb sowohl im In- als auch im Ausland erfolgreicher.

Quelle: https://ma-rev.de/936208