26.08.2020 | Prof. Dr. Jens Böcker

Die Rolle post-produktiver Systeme in der Unternehmens- und Systemtransformation

Aktuelles Stichwort

Das Thema „Transformation“ ist aus dem heutigen Zeitalter nicht mehr wegzudenken. Unternehmen müssen sich, insbesondere nach Fusionen und Übernahmen, auf veränderte Rahmenbedingungen einstellen. Etablierte Software muss auf die neue Situation angepasst oder durch neue Lösungen ersetzt werden. Doch was passiert in den Unternehmen mit den „alten“ Systemen und insbesondere den darin enthaltenen, oft personenbezogenen Daten? Werden die Anforderungen datenschutzrechtlicher und buchhalterischer Regularien auch für diese Systeme umgesetzt?

Gespräche mit Experten in der IT haben ergeben, dass sogenannte „post-produktive Systeme“ im Hinblick auf die Umsetzung verschiedener regulatorischer Bestimmungen in Unternehmen „vergessen“ beziehungsweise nachgelagert behandelt werden. Um festzustellen, ob es sich dabei um Einzelfälle handelt oder bei post-produktiven Systemen in Unternehmen generell noch Handlungsbedarf besteht, hat die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Kooperation mit BÖCKER ZIEMEN im Frühjahr 2020 eine Studie durchgeführt. Dabei wurden insgesamt 159 Unternehmen aus der DACH-Region zu ihrem Umgang mit post-produktiven Systemen befragt. Die Ergebnisse der Befragung haben die zuvor aufgestellte Hypothese bestätigt. Die Umsetzung datenschutzrechtlicher und buchhalterischer Regularien in post-produktiven Systemen wird aufgrund des passiven Status der Systeme oftmals versäumt.

Ein ausführlicher Bericht zur Studie, den Ergebnissen sowie ihrer Bedeutung für M&A wird in der Oktober-Ausgabe der M&A Review erscheinen.

triangle_left Vorherige
Cyber-Risiken – Auswirkungen auf technologiebezogene M&A-Transaktionen
Nächste triangle_right
Downturn M&A: Die Erfolgsstrategie der Stunde?

Das könnte Sie auch interessieren

07 Oct 2026
M&A Review Articles M&A fusionskontrolle Law
Neue Leitlinien zur EU-Fusionskontrollverordnung: Mehr Raum für Wettbewerbsvorteile - und Interventionen?
Fast 20 Jahre nach der letzten umfassenden Überarbeitung präsentiert die Europäische Kommission neue Leitlinien für die EU-Fusionskontrollverordnung, die den Prüfungsrahmen für die Beurteilung von Zusammenschlüssen konkretisieren. Nach der Veröffentlichung des Entwurfs im April 2026 sollen die Leitlinien noch in diesem Jahr finalisiert werden. Die gesetzlichen Regeln bleiben unverändert. Der Entwurf fasst vielmehr die bisherige Prüfungspraxis der Kommission zusammen und benennt ihre künftigen Prioritäten. Insbesondere sehen die neuen Leitlinien vor, dass die Kommission ein breiteres Spektrum an Wettbewerbsparametern berücksichtigen und möglichen wettbewerbsfördernden Wirkungen von Zusammenschlüssen größeren Raum einräumen wird. Zudem will die Kommission ein deutlich breiteres Arsenal möglicher Schadenstheorien prüfen. Damit will sie die Freigabe wettbewerbsfördernder Zusammenschlüsse und das Wachstum europäischer Unternehmen erleichtern - ob dies gelingt, wird jedoch von ausgewogenen Beweisstandards und der praktischen Anwendung der Leitlinien abhängen.