23.02.2019 | Matthias Welge

Artificial Intelligence Assessment – Erweiterung der Due Diligence

Aktuelles Stichwort

Artificial Intelligence (AI) gilt als die Technologie, die unser aller Leben in den nächsten Jahren extrem verändern wird. Tägliche Abläufe, Produkte und Dienstleistungen werden sich ändern. Unternehmen werden langfristig aussterben, wenn sie sich nicht mittelfristig mit der Technologie befassen. Neben der Gefahr der Disruption bietet AI aber auch Potenziale und neue Märkte für Unternehmen.

In den Jahren 2012 bis 2017 ist beim Funding bereits ein Anstieg von 80% per annum zu beobachten (VentureScanner). Auch im Jahr 2018 ist ein neuer Rekordwert von über 20 Mrd. USD, mit Finanzierungsrunden von oftmals zwei bis dreistelligen Millionenwerten, zu erwarten.

Immer mehr Start-ups werden dadurch zu einem potenziellen Kaufobjekt. Auch klassische Industrieunternehmen verstärken ihren AI-Bereich, um sich zukunftsfähig aufzustellen.

Wie lässt sich allerdings im Zuge einer Transaktion prüfen, dass die AI auch den Gegebenheiten des Marktes gerecht wird? Eine klassische IT Due Diligence ist ein guter Start, jedoch nicht ausreichend für diese neue Applikation. Für Investoren wurde ein angepasstes Artificial Intelligence Assessment – INVENSITY (AI²) entwickelt, um die wesentlichen Aspekte von AI-Applikationen zu untersuchen.

Das Assessment untersucht dabei die „Entwicklung“ der AI im Rahmen von Clustern, wie beispielsweise das Lernverfahren, Datenqualität, Datensicherheit, Transparenz oder auch ethische Gesichtspunkte.

Zu Beginn werden zunächst die Use Cases und das Systemdesign untersucht und ein Reifegrad der AI abgeleitet. Das letztendliche Cluster Assessment geht in die Tiefe und untersucht im Detail die jeweiligen Cluster. Je nach Verwendungszweck zeigt die abschließende Assessment-Analysis Lücken sowie sehr gute Leistungen in den spezifizierten Clustern.

triangle_left Vorherige
ABCP-Programme als Instrument in der Akquisitionsfinanzierung
Nächste triangle_right
Die Blockchain in M&A – Wo stehen wir?

Das könnte Sie auch interessieren

07 Oct 2026
M&A Review Articles M&A fusionskontrolle Law
Neue Leitlinien zur EU-Fusionskontrollverordnung: Mehr Raum für Wettbewerbsvorteile - und Interventionen?
Fast 20 Jahre nach der letzten umfassenden Überarbeitung präsentiert die Europäische Kommission neue Leitlinien für die EU-Fusionskontrollverordnung, die den Prüfungsrahmen für die Beurteilung von Zusammenschlüssen konkretisieren. Nach der Veröffentlichung des Entwurfs im April 2026 sollen die Leitlinien noch in diesem Jahr finalisiert werden. Die gesetzlichen Regeln bleiben unverändert. Der Entwurf fasst vielmehr die bisherige Prüfungspraxis der Kommission zusammen und benennt ihre künftigen Prioritäten. Insbesondere sehen die neuen Leitlinien vor, dass die Kommission ein breiteres Spektrum an Wettbewerbsparametern berücksichtigen und möglichen wettbewerbsfördernden Wirkungen von Zusammenschlüssen größeren Raum einräumen wird. Zudem will die Kommission ein deutlich breiteres Arsenal möglicher Schadenstheorien prüfen. Damit will sie die Freigabe wettbewerbsfördernder Zusammenschlüsse und das Wachstum europäischer Unternehmen erleichtern - ob dies gelingt, wird jedoch von ausgewogenen Beweisstandards und der praktischen Anwendung der Leitlinien abhängen.