01.04.2024 | Dr. Hinrich Voss, Dr. Marc Oberhauser, Dr. Laura Kirste

Förderung der Menschenrechte entlang globaler Wertschöpfungsketten

Die EU-Lieferketten-Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit (CSDDD) erweitert deren Verantwortungsbereich über das eigene Unternehmen hinaus und besteht fortan entlang der globalen Lieferkette.

Aktuelles Stichwort

Die EU-Lieferketten-Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit (CSDDD) erweitert deren Verantwortungsbereich über das eigene Unternehmen hinaus und besteht fortan entlang der globalen Lieferkette. Ziel ist es, Unternehmen mit erheblichem Einfluss auf globale Wertschöpfungsketten bezüglich der Identifizierung, Minderung und Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen zur Rechenschaft zu ziehen und sie bei Verstößen haftbar zu machen. Anders als bestehende Gesetze wie das britische Modern Slavery Act, verfolgt die CSDDD einen breiteren Ansatz im Einklang mit den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte.

Die Bemühungen (supra-)nationaler Gesetzgeber, Menschenrechtsverletzungen in Drittländern und entlang der Lieferkette durch Gesetze mit globaler Reichweite anzugehen, haben Konsequenzen für große wie für kleine Unternehmen. De jure nimmt die CSDDD große Unternehmen in die Pflicht, in der Erwartung, dass ihre Position an der Spitze der Lieferkette und ihre organisatorischen und finanziellen Kapazitäten es ihnen ermöglichen, die gebotenen Sorgfaltspflichten zu erfüllen. De facto sind auch kleine Unternehmen betroffen, wenn große Unternehmen versuchen, die Anforderungen auf alle Lieferkettenteilnehmer zu übertragen.

Menschenrechtsverletzungen in globalen Wertschöpfungsketten werden durch die CSDDD transparenter und nachverfolgbarer. Die nachhaltige Verbesserung der Menschenrechte hängt von ihrer globalen Akzeptanz und Durchsetzung ab.

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