07.09.2023 | Dr. André Depping, Dr. Daniel Walden
LkSG-bedingte menschenrechtliche Due-Diligence-Pflichten beim Unternehmenskauf
Strategische Investoren, die Regelungsadressat des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) sind (oder ab 2024 sein werden), sind unter Umständen gesetzlich dazu verpflichtet, im Rahmen von Unternehmenskäufen auch eine (angemessene) menschenrechtliche und umweltbezogene Due Diligence bezüglich des Targets und seiner Lieferkette durchzuführen. Im Sprachgebrauch des LkSG wird dies lediglich anders bezeichnet, nämlich als anlassbezogene Risikoanalyse. Hierfür sollten strategische Investoren entsprechende organisatorische Vorkehrungen treffen, insbesondere auch mit Blick auf die nicht unerheblichen Sanktionsdrohungen bei Verletzung der gesetzlichen Vorgaben.
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