10.04.2025 | Laura Bungart

Mehr Geld institutioneller Investoren für Private Equity – Politik trifft Lenkungsentscheidung

Institutionelle Investoren sind wichtige Kapitalgeber für Private Equity. Zu ihnen zählen unter anderem Pensionskassen und Versorgungswerke. Sie verwalten gemeinsam circa 620 Mrd. EUR.

Standpunkt

Institutionelle Investoren sind wichtige Kapitalgeber für Private Equity. Zu ihnen zählen unter anderem Pensionskassen und Versorgungswerke. Sie verwalten gemeinsam circa 620 Mrd. EUR.1 Die Politik entschied, Investitionen dieser Investoren stärker in Private Equity zu lenken. Dazu änderte sie im Februar 2025 die Anlageverordnung, die die Investitionen dieser Investoren reguliert.

Anlageverordnung als Steuerungsinstrument

Die Altersvorsorge für bestimmte Berufsgruppen erfolgt in Deutschland neben klassischen Renten auch über Versorgungswerke, Pensionskassen und weitere Zusatzeinrichtungen. Prominentestes Beispiel sind wohl die Versorgungswerke für die freien Berufe. Aber auch große Unternehmen gestalten ihre betriebliche Altersvorsorge über Pensionskassen. Diese Einrichtungen sind von großer Bedeutung für die Altersvorsorge. Die Politik hat daher ein übergeordnetes Regulierungsinteresse, um das für die Rente verwaltete Vermögen zu sichern. Instrument dieser Regulierung ist die Anlageverordnung (AnlV). Sie erlaubt nur bestimmte Anlagen und begrenzt den Umfang der zugelassenen Anlagen im Sinne eines ausgewogenen Mischungsverhältnis.

§ 2 Abs. 1 Nr. 13 AnlV erlaubt dabei Investitionen in Private Equity. Möglich sind Direktinvestitionen in Unternehmen, aber auch indirekte Beteilungen über Private-Equity-Fonds. Diese Investitionen sind Teil der sogenannten Risikokapitalquote, die solche Investitionen bisher in einem Gesamtumfang von 35% des gebundenen Vermögens erlaubte. Von diesen 35% dürfen wiederum bisher 15 Prozentpunkte in ungelistete Private-Equity-Beteiligungen investiert werden. Die anderen 20 Prozentpunkte sind börslich notierten Aktien vorbehalten.

Ausweitung der Investitionsmöglichkeiten

Noch vor der Bundestagswahl hat das Bundesministerium der Finanzen diese Investitionsmöglichkeiten durch eine Änderung der AnlV ausgeweitet. Die Risikokapitalquote wurde von 35% auf 40% erhöht. Zudem wurde eine vollständig neue „Infrastrukturquote“ eingeführt. Durch die Erhöhung der Risikokapitalquote auf 40% entsteht mehr Raum für Risikokapitalinvestitionen. Das Konkurrenzverhältnis zwischen gelisteten und ungelisteten Beteiligungen dürfte dadurch entsprechend gelockert werden und damit zumindest indirekt mehr Investitionen in Private Equity zulassen.

Daneben tritt die neue Infrastrukturquote. Sie erlaubt ausschließlich Investitionen in ungelistete Beteiligungen. Investitionen in Projekte zur Errichtung, zum Ausbau und zur Sanierung von Infrastruktur müssen künftig in Höhe von bis zu 5% nicht mehr auf die bestehenden Mischungsquoten (§ 3 Abs. 1 bis 6 AnlV) angerechnet werden. Dadurch soll mehr Kapital für die Entwicklung von Infrastruktur verfügbar gemacht werden. Auf die Belegenheit der Projekte und der Fonds kommt es dabei nicht an, sie können auch außerhalb von Deutschland liegen.

Ausblick

Die Änderung der Anlageverordnung ist mehr als eine technische Gesetzesänderung, sie ist eine politische Lenkungsentscheidung. Die Politik reagiert damit auf zunehmende Zurückhaltung bei Investitionen in Private Equity und Venture Capital in Europa und will dadurch einen Beitrag zur Finanzierung leisten. Der Gesetzgeber weitet so die Investitionsmöglichkeiten in ungelistete Beteiligungen – mit besonderem Fokus auf Infrastrukturinvestitionen – erheblich aus. Von der Änderung werden Unternehmen dieser Branche mittelfristig profitieren. Private-Equity-Fonds können gegebenenfalls ihre Investitionsstrategie auf Infrastrukturunternehmen ausrichten und so gezielt auf die neue Infrastrukturquote und das damit verbundene Kapital abzielen.


1 2024_12_11_Fondswirtschaft_ist_der_größte_Verwalter_von_Altersvorsorgekapital_web.pdf

triangle_left Vorherige
M&A-Markt 2025 in Deutschland: Chancen, Wandel oder Stagnation
Nächste triangle_right
Optimierung von Buy-and-Build-Strategien im Tech-Sektor: Systematische Ansätze zur Wertsteigerung in der Pre-Deal-Phase

Das könnte Sie auch interessieren

07 Oct 2026
M&A Review Articles M&A fusionskontrolle Law
Neue Leitlinien zur EU-Fusionskontrollverordnung: Mehr Raum für Wettbewerbsvorteile - und Interventionen?
Fast 20 Jahre nach der letzten umfassenden Überarbeitung präsentiert die Europäische Kommission neue Leitlinien für die EU-Fusionskontrollverordnung, die den Prüfungsrahmen für die Beurteilung von Zusammenschlüssen konkretisieren. Nach der Veröffentlichung des Entwurfs im April 2026 sollen die Leitlinien noch in diesem Jahr finalisiert werden. Die gesetzlichen Regeln bleiben unverändert. Der Entwurf fasst vielmehr die bisherige Prüfungspraxis der Kommission zusammen und benennt ihre künftigen Prioritäten. Insbesondere sehen die neuen Leitlinien vor, dass die Kommission ein breiteres Spektrum an Wettbewerbsparametern berücksichtigen und möglichen wettbewerbsfördernden Wirkungen von Zusammenschlüssen größeren Raum einräumen wird. Zudem will die Kommission ein deutlich breiteres Arsenal möglicher Schadenstheorien prüfen. Damit will sie die Freigabe wettbewerbsfördernder Zusammenschlüsse und das Wachstum europäischer Unternehmen erleichtern - ob dies gelingt, wird jedoch von ausgewogenen Beweisstandards und der praktischen Anwendung der Leitlinien abhängen.