31.03.2021 | Dr. André Bienek
„Personalmanagement“ nach § 613a BGB bei Carve-out-Transaktionen im Asset-Deal
Arbeitsrechtlich geht einem Carve-out regelmäßig mit einem Betriebs(teil)übergang nach § 613a BGB einher, der die Überleitung der Arbeitsverhältnisse auf den Erwerber anordnet. Dem Personalmanagement kommt eine Bedeutung zu!
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