Dana Alpar berät nationale und internationale Investoren, Fonds, technologiegesteuerte Unternehmen und Start-ups von der Gründung bis zum Exit bei Venture-Capital- und M&A-Transaktionen sowie anderen gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen. Ein Schwer-punkt ihrer Tätigkeit liegt in der Beratung von Venture-Capital-Fonds, Start-ups und großen Unternehmen aus dem Technologiebereich. Sie ist seit Juni 2020 zugelassene Rechtsanwältin und arbeitet seither bei Osborne Clarke.