Dirk Seeburg, MAES (Basel), LL.M. Rechtsanwalt, BAY GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rechtsanwaltsgesellschaft
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Die Einbindung des Datenschutzbeauftragten in einen M&A-Prozess sollte schon im Zeitpunkt der Vorbereitung einer Due Diligence erfolgen und sich bis in Post-Merger-Themen hinein erstrecken....