Elisabeth Macher berät als Counsel für Osborne Clarke Mandanten im gewerblichen Rechtsschutz, insbesondere zum unlauteren Wettbewerb, und in regulatorischen Fragen. Zusätzlich ist sie sektorenübergreifend in Kartellschadensersatzfällen tätig. Ihr Schwerpunkt im Bereich des unlauteren Wettbewerbs und der regulatorischen Beratung liegt im Automobilsektor. Sie berät Unternehmen und Verbände aus der Automobilwirtschaft (Zuliefererindustrie, Teilehandel, Herausgeber technischer Informationen) und vertritt Mandanten in diesen Bereichen sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Zusätzlich erwarb sie wertvolle in-House-Erfahrung im Zuge eines Secondments in der Rechtsabteilung eines der größten Automobilzulieferer der Welt. Für ihre Arbeit im Bereich des Kartellschadensersatzes profitiert sie von langjähriger Spezialisierung auf diesem Gebiet bei einer U.S.-amerikanischen Kanzlei, für die sie vor ihrem Wechsel zu Osborne Clarke tätig war. Elisabeth studierte Jura in Göttingen und erwarb den Titel Master of Laws (LL.M.) an der University of Birmingham (UK). Ihr Referendariat leistete sie in Berlin sowie bei Europol in Den Haag ab. Seit 2012 ist sie in Köln als Rechtsanwältin zugelassen.
Elisabeth Macher
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