14.04.2020 | Prof. Dr. Christoph Schalast

Condor-Übernahme geplatzt: Lehren für M&A-Deals in der Corona-Krise

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Condor ist in Deutschland ein großer Name. Millionen Touristen sind mit Condor-Maschinen schon verreist und die Gesellschaft existiert seit fast 70 Jahren, wenn auch mit wechselnden Eigentümern. Und auch aus der Thomas Cook-Insolvenz konnte sie zunächst durch ein Schutzschirm-Verfahren erfolgreich lösen. Hinzu kam, dass der Treuhänder erfolgreich einen Verkaufsprozess durchführen konnte, bei dem schließlich drei spannende Interessenten übrig blieben. Die Polnische LOT, der Finanzinvestor Apollo mit einigen Reiseveranstaltern als Co-Investoren sowie die englische Investmentgesellschaft Greybull. Im Januar wurde dann die Entscheidung für LOT als Zeichen der wachsenden wirtschaftlichen Bedeutung Polens innerhalb der EU gefeiert, doch jetzt ist klar: es war die falsche Entscheidung! Und weder Apollo und Greybull werden zumindestens mitten in der Corona-Krise nicht noch einmal als Retter bereitstehen. Spannend wird aber auch das juristische Nachspiel und die „Lessons learned“ für M&A-Transaktionen vor, in und nach der Corona-Krise. Die Pressemitteilungen von Condor dazu sind eher kryptisch. „Man versuche mögliche Rahmenbedingungen“ gemeinsam mit dem gescheiterten Käufer zu definieren. Von Vertragsstrafen ist die Rede und, sehr verklausuliert, auch von Schadensersatz. Dies gibt natürlich Raum für Spekulationen. Wenn der Vertrag eine Rücktrittsklausel mit Vertragsstrafe enthielt, gibt es wenig zu verhandeln, außer es geht hier um eine besondere Force Majeure-Konstellation. Und wenn eine solche Rücktrittsoption nicht enthalten war, dann muss natürlich über Schadenersatz nachgedacht werden, insbesondere da es zum entscheidenden Zeitpunkt noch zwei weitere potentielle Käufer gab. Eines jedenfalls macht diese spektakulär gescheiterte Transaktion deutlich. Eine der Lehren von Corona für M&A wird sein, dass in Zukunft MAC-Klauseln, Vertragsstrafen und auch M&A-Versicherungen eine größere Rolle spielen werden. Und hier kommt es in Zukunft auch ganz genau auf das Wording der jeweiligen Klausel an, etwas was bisher im europäischen Umfeld vernachlässigt wurde, aber in Amerika schon immer eine große Rolle spielte. Dort hatte Fresenius spektakulär eine MAC-Klausel gegenüber den Verkäufern von Akorn gezogen, allerdings nicht wegen einer weltweiten Pandemie, sondern wegen sich plötzlich ändernder Zahlen und Ergebnisse und dies auch gerichtlich erstmals in den USA durchgesetzt. 

 

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Autor
Prof. Dr. Christoph Schalast

Prof. Dr. Christoph Schalast, Rechtsanwalt und Notar, ist Managing Partner von Schalast LAW | TAX, akademischer Direktor des M&A Master-Studiengangs (LL.M.) der Frankfurt School of Finance & Management sowie Herausgeber der M&A Review.

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