07.06.2023 | Pascal Schumacher

Schadensersatzansprüche nach Datenschutzverletzungen

Datenschutzverletzungen können für Unternehmen teuer werden. Neben hohen Bußgeldern kann bei Verstößen gegen das Datenschutzrecht auch Schadensersatz geltend gemacht werden. Insbesondere immaterielle Schäden, wie Sorge oder Ärger über die Offenlegung oder unzulässige Verarbeitung von persönlichen Daten, sind häufig Gegenstand von Klagen. Ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat nun für Klarheit gesorgt, wie solche Schadensersatzansprüche zu bewerten sind (Az. C-300/21).

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Datenschutzverletzungen können für Unternehmen teuer werden. Neben hohen Bußgeldern kann bei Verstößen gegen das Datenschutzrecht auch Schadensersatz geltend gemacht werden. Insbesondere immaterielle Schäden, wie Sorge oder Ärger über die Offenlegung oder unzulässige Verarbeitung von persönlichen Daten, sind häufig Gegenstand von Klagen. Ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat nun für Klarheit gesorgt, wie solche Schadensersatzansprüche zu bewerten sind (Az. C-300/21).

Der EuGH stellt klar, dass ein Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nicht automatisch einen Schaden begründet. Vielmehr müssen Kläger nachweisen, dass der Verstoß bei ihnen zu einem Schaden geführt hat. Eine Bagatellschwelle, mit der Gerichte bislang Klagen oft abgewiesen hatten, soll es dabei allerdings nicht geben. Der Gesetzgeber habe nicht beabsichtigt, den Anspruch nur auf bestimmte, schwerwiegende Beeinträchtigungen zu begrenzen.

Unternehmen müssen sich aufgrund des Urteils darauf einstellen, häufiger Ziel von Schadenersatzklagen zu werden, insbesondere nach Datenpannen, Hackerangriffen oder anderen Datenschutzverstößen.

Einige Anwaltskanzleien und Legal-Tech-Unternehmen machen bereits jetzt massenhaft solche Ansprüche geltend. Sie werden die Klarstellungen, die der EuGH nun geliefert hat, zum Anlass für weitere Klagen nehmen. Außerdem können Verbraucherverbände ab Sommer 2023 direkt auf Schadensersatz klagen. Für Unternehmen kann es im schlimmsten Fall also zu einem Nebeneinander von Bußgeldern und Schadensersatzklagen kommen.

Pascal Schumacher
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Pascal Schumacher

 Pascal Schumacher, Anwalt und Associated Partner bei der Kanzlei Noerr in Berlin

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