Datenschutzverletzungen können für Unternehmen teuer werden. Neben hohen Bußgeldern kann bei Verstößen gegen das Datenschutzrecht auch Schadensersatz geltend gemacht werden. Insbesondere immaterielle Schäden, wie Sorge oder Ärger über die Offenlegung oder unzulässige Verarbeitung von persönlichen Daten, sind häufig Gegenstand von Klagen. Ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat nun für Klarheit gesorgt, wie solche Schadensersatzansprüche zu bewerten sind (Az. C-300/21).