Die Berücksichtigung von Anteilen an assoziierten Unternehmen, sonstigen Beteiligungen und anderen Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter in einer transaktionsbezogenen Unternehmensbewertung stellt die Praxis regelmäßig vor Herausforderungen, da sich deren Ergebnis regelmäßig nicht direkt in der Bewertungsgrundlage widerspiegelt