Der Beitrag untersucht die Funktion und Reichweite von Garantiekatalogen in Share Purchase Agreements aus Käufersicht. Ausgangspunkt ist die strukturelle Untauglichkeit des gesetzlichen Mängelrechts des BGB zur Abbildung der wirtschaftlichen Risiken eines Share Deals. Vor diesem Hintergrund analysiert der Beitrag die weitgehende Standardisierung deutscher Best-Practice-Garantiekataloge und deren begrenztes Optimierungspotenzial. Durch den Vergleich mit der angloamerikanischen M&A-Praxis werden prozessorientierte Garantie- und Offenlegungsmechanismen herausgearbeitet, die eine funktionale Weiterentwicklung der deutschen Vertragsgestaltung ermöglichen.