11.09.2025 | Dr. Anouschka Velke, Christoph Bauch
Verkanntes Risiko beim Deal: Unerkanntes Risiko der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung bei Unternehmenskäufen
Werden Unternehmen gekauft und zuvor in strafrechtlicher Hinsicht nicht auf Herz und Nieren geprüft, kauft sich der Erwerber das massive Risiko einer strafrechtlichen Vermögenseinziehung mit ein. Diese kommt dann in Betracht, wenn dem Zielunternehmen durch eine Straftat Vermögenswerte zugeflossen sind. Solche Vermögenseinziehungen erfolgen grundsätzlich brutto, also ohne Aufwendungsabzug, und können rückwirkend bis zu 30 Jahre nach Tatbeendigung erfolgen. Statt eines lukrativen Investments, kann ein solcher Deal schnell zum massiven Verlustgeschäft werden. Der Aufsatz verdeutlicht die Risiken und zeigt die zu ergreifenden Maßnahmen auf, um ein solches Szenario möglichst zu vermeiden.
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