07.10.2026

Wenn grünes Wachstum zum Sanierungsfall wird: BayWas Ringen um Entschuldung durch Asset-Verkäufe

Im Zentrum der bis Ende 2030 verlängerten Sanierung der BayWa AG steht die Trennung von ihrer erneuerbaren Tochter BayWa r.e. Die Beteiligung soll auf einen Transformationsgesellschafter übertragen werden. Bis zu 900 Mio. EUR aus einem späteren Verkauf sollen vollständig der Schuldentilgung dienen.

Emergers

Im Zentrum der bis Ende 2030 verlängerten Sanierung der BayWa AG steht die Trennung von ihrer erneuerbaren Tochter BayWa r.e. Die Beteiligung soll auf einen Transformationsgesellschafter übertragen werden. Bis zu 900 Mio. EUR aus einem späteren Verkauf sollen vollständig der Schuldentilgung dienen. Ursprünglich hatte BayWa mit rund 1,7 Mrd. EUR Veräußerungserlös gerechnet. Der Fall zeigt, wie sich Transaktionslogik und Bewertung unter Distress grundlegend verschieben.

BayWas Krise ist nicht allein eine operative Krise der erneuerbaren Tochter. Der Konzern beschreibt 2024 als das Ende einer über Jahre fremdfinanzierten Expansion. Steigende Zinsen, ein schwächeres operatives Geschäft und erschwerte Refinanzierung setzten das Modell unter Druck. Bei BayWa r.e. war der Druck besonders spürbar. Um Liquidität zu sichern, wurden Projektverkäufe vorgezogen, was auf die Margen drückte. Zugleich blieb der Finanzierungsbedarf hoch. 2025 vereinbarte BayWa r.e. ein Refinanzierungspaket von rund 3 Mrd. EUR.

Strukturell unterscheidet sich die Lösung von einem klassischen Trade Sale. Die Anteile von BayWa AG und Co-Gesellschafter Energy Infrastructure Partners (EIP) sollen auf einen Transformationsgesellschafter übertragen werden, der Restrukturierung und späteren Verkauf begleitet. Ziel ist zunächst die Entkonsolidierung. Bleiben die Erlöse unter 900 Mio. EUR, soll die Differenz in ein nachrangiges Instrument von bis zu 700 Mio. EUR einfließen. Parallel verzichten BayWa und EIP vorbehaltlich eines Besserungsscheins auf bestehende Forderungen, bleiben aber an künftigen Erlösen beteiligt.

Die Verschlechterung der Verkaufsperspektive zeichnete sich früh ab. Bereits 2024 entfielen 171,5 Mio. EUR von 222,2 Mio. EUR außerplanmäßigen Wertminderungen auf BayWas 51%-Beteiligung an BayWa r.e. Im März 2026 wurde die Mittelfristplanung erneut deutlich gesenkt. Das zuvor für 2028 angenommene EBITDA von rund 230 Mio. EUR galt nicht mehr als erreichbar, selbst für 2030 wurden nur noch 150 Mio. EUR erwartet. Hinzu kommen Gesellschafterdarlehen der BayWa AG an BayWa r.e. von mehr als 1 Mrd. EUR.Instruktiv ist auch die Rolle von EIP. Der Schweizer Infrastrukturinvestor war 2021 mit 530 Mio. EUR für 49% eingestiegen, um Wachstum und Ausbau der Plattform zu beschleunigen. Eine 2025 erwogene Aufstockung wurde später verworfen. Aus einem Wachstumsinvestment wurde damit binnen weniger Jahre ein Restrukturierungsfall.

Für die M&A-Praxis ist vor allem die Verschiebung der Zielhierarchie relevant. Entscheidend ist nicht mehr allein der Kaufpreis, sondern der Beitrag zu Entschuldung, Entkonsolidierung und Refinanzierungsfähigkeit. Das zeigt sich auch beim Cefetra-Verkauf. Der Kaufpreis von 125 Mio. EUR senkte über Entkonsolidierung und Mittelverwendung die Bankverbindlichkeiten um mehr als 600 Mio. EUR. Zusammen mit weiteren Verkäufen sanken die Bankverbindlichkeiten seit 2025 um rund 1,3 Mrd. EUR.BayWa illustriert damit einen eigenständigen Typus des Distressed Carve-outs. M&A wird zum Instrument der Kapitalstrukturrestrukturierung. Zugleich zeigt der Fall ein Grundproblem kapitalintensiver Energiewende-Plattformen. Geraten Projektverkäufe ins Stocken und verteuert sich die Finanzierung, kann Wachstum vom Werttreiber zur Bilanzlast werden. Der Erfolg der Sanierung wird sich letztlich daran messen, ob die Vereinbarung trägt und BayWa r.e. im Verkaufsprozess den erhofften Beitrag zur Entschuldung leisten kann.

EMERGERS Autoren: Florian Melzer & Simon Raffler

triangle_left Vorherige
The M.A.D. View: Die Deutschen und die Bahn - es ist kompliziert (Wirklich?)
Nächste triangle_right
Wettbewerb um Targets: Wer gewinnt den Mittelstand?

Das könnte Sie auch interessieren

07 Oct 2026
M&A Review Articles M&A fusionskontrolle Law
Neue Leitlinien zur EU-Fusionskontrollverordnung: Mehr Raum für Wettbewerbsvorteile - und Interventionen?
Fast 20 Jahre nach der letzten umfassenden Überarbeitung präsentiert die Europäische Kommission neue Leitlinien für die EU-Fusionskontrollverordnung, die den Prüfungsrahmen für die Beurteilung von Zusammenschlüssen konkretisieren. Nach der Veröffentlichung des Entwurfs im April 2026 sollen die Leitlinien noch in diesem Jahr finalisiert werden. Die gesetzlichen Regeln bleiben unverändert. Der Entwurf fasst vielmehr die bisherige Prüfungspraxis der Kommission zusammen und benennt ihre künftigen Prioritäten. Insbesondere sehen die neuen Leitlinien vor, dass die Kommission ein breiteres Spektrum an Wettbewerbsparametern berücksichtigen und möglichen wettbewerbsfördernden Wirkungen von Zusammenschlüssen größeren Raum einräumen wird. Zudem will die Kommission ein deutlich breiteres Arsenal möglicher Schadenstheorien prüfen. Damit will sie die Freigabe wettbewerbsfördernder Zusammenschlüsse und das Wachstum europäischer Unternehmen erleichtern - ob dies gelingt, wird jedoch von ausgewogenen Beweisstandards und der praktischen Anwendung der Leitlinien abhängen.