30.04.2021 | Robin Eyben

Digital Technology M&A – Erfolgsfaktoren für den Kauf von Digitalunternehmen

Aktuelles Stichwort, Digitalisierung

Der erfolgreiche Kauf eines von Digitaltechnologie getriebenen Unternehmens erfordert besondere Kenntnisse der Branche und Vertragsinhalte, welche sich vom traditionellen M&A weitreichend unterscheiden. Bereits im Vorfeld der Transaktion sollte bei Digitalunternehmen als Targets nicht nur die Zugewinnung von digitalen Innovationen und Geschäftsmodellen, sondern auch deren Verankerung und Anwendung im eigenen Geschäftsmodell sowie die Aufrechterhaltung der innovationstreibenden Kultur des Targets mitbedacht werden.

Bei der konkreten Vorbereitung, Durchführung und dem Abschluss der Digitaltechnologie-M&A-Transaktion sind drei weitere übergreifende Ziele von besonderer Bedeutung: Erstens die sichere Übertragung und langfristige Verwendbarkeit der innovativen Technologie, der Daten und des Knowhows. Zweitens die Aufdeckung und Vermeidung der Realisierung wesentlicher, spezifisch digitaltechnologischer Risiken wie Cyber-Security-Lücken, Datenschutzverletzungen und Käufer infizierende Verletzungen von geistigen Eigentumsrechten. Drittens die Inzentivierung und das Halten der Knowhow-Träger des Targets.

Zur Realisierung dieser Ziele haben sich folgende Prozesse und Vertragsinhalte als wichtig erwiesen:

1. Eine auf die Erwerbsziele und das konkrete digitale Geschäftsmodell maßgeschneiderte rechtliche Due Diligence insbesondere hinsichtlich des geistigen Eigentums und des Datenschutzes und zudem eine entsprechende technologische Due Diligence

2. Vereinbarungen oder Vertragsanpassungen mit Dritten Parteien zur Sicherung der Rechte des Käufers an erworbenem geistigem Eigentum, gegebenenfalls noch vor Signing oder Closing der Transaktion

3. Warranty & Indemnity-Versicherungen zur Verlagerung verbleibender Risiken

4. Gestaffelte Kaufpreise abhängig von der qualitativen oder quantitativen Verwendbarkeit erworbener Daten zur Sicherstellung der häufig schwierig zu ermittelnden Bewertung

5. Attraktive Neu-Inzentivierung der Gründer beziehungsweise wichtigsten Mitarbeiter des Targets unter anderem durch intelligente Earn-out-Strukturen, gewinnanteilsberechtigte Optionen und variable Gehalts- bzw. Bonistrukturen

6. Zielgenaue Rücktritts- und Rückabwicklungsregeln beim Auftreten wesentlicher Risiken des Geschäfts oder Geschäftsumfelds (Material Adverse Change-Klauseln).

Robin Eyben
Autor
Robin Eyben

Robin Eyben ist Rechtsanwalt und Partner im Bereich M&A und Venture Capital im Berliner Büro von Osborne Clarke. Er berät Investoren, Gründer und Unternehmen jeder Entwicklungsphase bei gesellschaftsrechtlichen Transaktionen, Finanzierungsrunden (in Form von Wandeldarlehen, Kapitalerhöhungen und Venture Debt), strategischen Akquisitionen, Joint Ventures, Mergers und Exits. Er wird im HandelsblattRanking als einer der besten Anwälte für Venture Capital in Deutschland gelistet und ist im JUVE Handbuch der Wirtschaftskanzleien als für VC-Transaktionen „häufig empfohlen“ aufgeführt.

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