04.11.2021 | Dr. Alexander Dlouhy

Studie von Osborne Clarke über Investitionsaspekte bei der Dekarbonisierung von Städten

Für die Marktteilnehmer spielt die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten bei ihrer Investitionsentscheidung eine immer stärkere, wenn nicht sogar eine (mit-)entscheidende Rolle. Die Bedeutung von ESG (Environment, Social, Governance) und ESG-Compliance nimmt zu. Dies erfolgt – nicht nur, aber auch – vor dem Hintergrund der europäischen Offenlegungsverordnung und Taxonomieverordnung, die darauf zielen, Kapitalmarktströme in nachhaltige Investitionen zu lenken, Nachhaltigkeitsaspekte in das Risikomanagement einzubeziehen und die Transparenz in puncto Nachhaltigkeit zu fördern.

Standpunkt, Special Topic

Für die Marktteilnehmer spielt die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten bei ihrer Investitionsentscheidung eine immer stärkere, wenn nicht sogar eine (mit-)entscheidende Rolle. Die Bedeutung von ESG (Environment, Social, Governance) und ESG-Compliance nimmt zu. Dies erfolgt – nicht nur, aber auch – vor dem Hintergrund der europäischen Offenlegungsverordnung und Taxonomieverordnung, die darauf zielen, Kapitalmarktströme in nachhaltige Investitionen zu lenken, Nachhaltigkeitsaspekte in das Risikomanagement einzubeziehen und die Transparenz in puncto Nachhaltigkeit zu fördern. Diese Verordnungen richten sich an Finanzmarktteilnehmer, Finanzmarktberater und große kapitalmarktorientierte Unternehmen. Durch diesen EU-Rechtsrahmen sollen Anleger Transparenz über die Nachhaltigkeit ihrer Anlage erhalten, unter anderem auch mit Blick auf den Beitrag zur Erreichung von Umweltzielen. Dabei geht es unter anderem um Klimaschutz, den Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, die Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung sowie den Schutz und die Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme.

Wie der Vorschlag der EU-Kommission über die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung zeigt, will die Kommission die Taxonomie und Nachhaltigkeitsberichtspflichten generell auch als Bestandteil der Wirtschaftstätigkeit verankern.

Studie von Economist Impact und Osborne Clarke

Ein Kernelement für Nachhaltigkeit ist der Klimaschutz und insoweit insbesondere auch die Technologien, die bei der Erreichung der Klimaziele helfen und die Lebensqualität verbessern können. Dazu hat das Institut Economist Impact (Economist-Gruppe) im Rahmen einer Studie im Auftrag von Osborne Clarke zwölf Technologien identifiziert, die Städten weltweit bei der Erreichung dieser Ziele helfen können. Denn gerade Städte sind mit über zwei Dritteln des weltweiten Energieverbrauchs für mehr als 70% der globalen CO2-Emissionen verantwortlich. Die Studie untersucht diese zwölf Technologien mit Blick auf ihren Beitrag zum Klima- und Umweltschutz, der Skalierbarkeit der Technologie und dem Investitionsklima. Beispiele für die Technologien sind „Digital Twins“, Wärme- und Kältetechnik, Smart Meter, Automatisierung des Recycling-Prozesses, Mobility as a Service, Vehicle to Grid und Wasserstofffahrzeuge.

Die vollständige Studie wird während der UN-Klimakonferenz 2021 in Glasgow auf den Websites von Economist Impact und Osborne Clarke veröffentlicht.

Nach den ersten Ergebnissen der Studie werden Technologien, welche die Energieeffizienz von Gebäuden verbessern, wahrscheinlich den größten Einfluss auf die Reduzierung der Treibhausgasemissionen haben. Allerdings gibt es gerade bei jungen Technologien wie der Gebäudeautomatisierung und den Technologien rund um die netzdienliche Integration von Elektrofahrzeugen noch erhebliche Investitionslücken und auch rechtliche Fragestellungen, die noch zu lösen sind.

Die Auseinandersetzung mit neuen Techniken ist gerade auch aus rechtlicher Sicht anspruchsvoll. Das betrifft beispielsweise den Bestand und Schutz gewerblicher Schutzrechte, den auf die Technik und deren Nutzung anwendbaren regulatorischen Rahmen sowie werbliche Aussagen zu der Technik, die mit Blick auf etwaige Greenwashing-Themen abzuklopfen sind.

Autor
Dr. Alexander Dlouhy

Dr. Alexander Dlouhy ist Rechtsanwalt und Partner von Osborne Clarke und leitet den Bereich Decarbonisation in Deutschland. Sein fachlicher Schwerpunkt liegt auf der Beratung von Kooperationen und Joint Ventures, der Vertragsgestaltung und dem regulatorischen Rahmen von Energieprojekten und -geschäftsmodellen sowie Fragen rund um das Klimaschutzrecht.

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