01.03.2022 | Nikolaus Krenzel, Björn Maier

EU-Taxonomie-Verordnung: Angaben zu ökologisch nachhaltigen Tätigkeiten

Ziel der EU-Taxonomie-VO ist es, Investitionen in emissionsarme und klimaresiliente Wirtschaftsaktivitäten zu lenken. Konkretisiert wird die Taxonomie-VO durch derzeit zwei delegierte Rechtsakte.

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Ziel der EU-Taxonomie-VO ist es, Investitionen in emissionsarme und klimaresiliente Wirtschaftsaktivitäten zu lenken. Konkretisiert wird die Taxonomie-VO durch derzeit zwei delegierte Rechtsakte.

Die EU-Taxonomie-VO gibt Prinzipien vor, die eine Wirtschaftstätigkeit erfüllen muss, um als „ökologisch nachhaltig“ zu gelten. Zudem werden zusätzliche Berichterstattungspflichten für jene Unternehmen vorgegeben, die zur Abgabe einer nichtfinanziellen Erklärung verpflichtet sind. Dies sind derzeit nur kapitalmarktorientierte Unternehmen, ab dem Geschäftsjahr 2023 ist jedoch eine Ausweitung auf alle großen Unternehmen angedacht. Damit wird zukünftig auch der Mittelstand von den aufwendigen Berichtspflichten erfasst. Die EU-Taxonomie erkennt eine Wirtschaftstätigkeit dann als „ökologisch nachhaltig“ an, wenn diese einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung eines der sechs EU-Umweltziele leistet: Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung sowie Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme.

Der zum 31.12.2021 in Kraft getretene „Climate Delegated Act“ vom 04.06.2021 enthält einen Katalog jener Wirtschaftstätigkeiten, die zur Erreichung der ersten beiden Umweltziele geeignet und damit taxonomiefähig sind. Erfüllt eine im Katalog genannte Wirtschaftstätigkeit spezifische technische Bewertungskriterien, so gilt diese zusätzlich als „taxonomiekonform“ und damit als ökologisch nachhaltig.

Ebenfalls zum 31.12.2021 in Kraft getreten ist der „Disclosure Delegated Act“ vom 06.07.2021 zur Konkretisierung der zusätzlichen Berichterstattungspflichten. Betroffene Unternehmen sind danach verpflichtet, pro Wirtschaftstätigkeit sogenannte „grüne KPIs“ in speziell vorgegebenem Format zu berichten, das heißt den Anteil ihrer Umsatzerlöse, Investitionsausgaben („CapEx“) und Betriebsausgaben („OpEx“), die auf taxonomiekonforme Tätigkeiten entfallen.

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