Schon in Kürze werden mittelständische Unternehmen und Konzerne, die nach dem HGB das Kriterium „groß“ erfüllen (mehr als 40 Mio. EUR Umsatz, mehr als 250 Mitarbeitende, Bilanzsumme von mehr als 20 Mio. EUR) ihren Lagebericht um eine Nachhaltigkeitsberichterstattung erweitern müssen. Die EU-Taxonomie-Verordnung und der von der EU-Kommission vorgelegte Entwurf der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) lassen erahnen, welcher organisatorische Aufwand mit dieser Berichterstattung verbunden ist.