Hinweisgeberschutzgesetz, Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, Datenschutzgrundverordnung: Der bürokratische Aufwand nimmt immer mehr zu. Manche Pflichten sind zudem in der Praxis noch recht unbekannt, obwohl sie eine Vielzahl von Unternehmen treffen. So zum Beispiel die in der Außenwirtschaftsverordnung geregelten Meldepflichten im Außenwirtschaftsverkehr. Die Nichterfüllung kann jedoch zu unangenehmen Überraschungen führen, wie z.B. erheblichen Bußgeldern – nicht nur gegen das Unternehmen, sondern auch gegen die Leitungsorgane persönlich.